Gründung eines Einzelunternehmen in der Schweiz

Gründung eines Einzelunternehmen

Sie erwägen eine Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz und möchten nun wissen, welche Dinge dabei zu beachten sind. Grundsätzlich bedeutet die Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz, dass die Firma vom alleinigen Inhaber geführt wird. Die Form des Einzelunternehmens ist eine Rechtsform, die oft Handwerker, Ärzte etc. für sich verwenden.

Betrachten wir die Gründung eines Einzelunternehmens näher:

Vorteil:

  • Die Form des Einzelunternehmens ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte, formlose Tätigkeit.
  • Sie müssen keine gesellschaftlichen Bestimmungen einhalten und es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.

Nachteil:

  • Sie haften als Inhaber uneingeschränkt mit Ihrem persönlichen Vermögen.
  • Eine Partnerbeteiligung ist so nicht möglich.
  • Es gibt keine Kinder- und Ausbildungszulagen, ist aber Abhängig vom Kanton.
  • Die Arbeitslosenunterstützung wird nicht gewährt.

Für die Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz müssen Sie CHF 700- 1200 einplanen. Der Handelsregistereintrag ist da schon dabei.

Bei der Gründung sollten Sie einiges beachten. So ist es vorgeschrieben, dass der Familienname aus dem Firmennamen hervorgeht. Als Beispiel: Maler Bachmann
Sollte Ihre zukünftige Firma gute Umsätze erwirtschaften, so müssen Sie ab einen Umsatz CHF 100.000, einen Handelsregistereintrag vornehmen. Vorher ist das nicht Pflicht.

Da der Handelsregisterauszug oft verlangt wird z.B. bei der Kontoeröffnung, beim eröffnen eines Postfachs oder eines Schließfachs, für den Telefonanschluss, aber auch für den internationalen Handelsverkehr, so ist das ohnehin zu empfehlen. Grundlegend müssen Sie wissen, wenn Ihr Unternehmen erfolgreich arbeitet, können Sie es problemlos in eine Kapitalgesellschaft umwandeln. Scheitert es, ist eine Liquidierung einfacher umzusetzen. Ist Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen, müssen Sie eine doppelte Buchhaltung führen. Wenn nicht, besteht auch eine Aufzeichnungspflicht. Sämtliche Vorgänge müssen als Ein- und Ausgaben festgehalten und belegt werden.

Wenn Sie als Gründer eines Einzelunternehmens nicht in der Schweiz wohnen, müssen Sie zumindest dort ein Domizil besitzen, um agieren zu können. Ist Ihr Wohnsitz weiter als 30 km von der Schweizergrenze entfernt, ist es erforderlich einer Person die Zeichnungsberechtigung zu übertragen. Diese Person muß im Handelsregister eingetragen sein.