Arbeitssicherheit in der Schweiz

Arbeitssicherheit

Laut Arbeitssicherheitsgesetz der Schweiz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten alle Maßnahmen zu treffen, die für den jeweiligen Arbeitsbereich notwendig sind. Größere Firmen stellen hierfür Sicherheitsbeauftragte ein, die immer auf dem aktuellen Stand in Bezug auf Arbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sein müssen. Auch der Einsatz z.B. von Blitzschutzanlagen und regelmäßige Kurse und Trainings tragen zur Sicherheit bei.

Arbeitsschutz - speziell für jeden Arbeitsbereich

Je nach Arbeitsplatz müssen die verschiedensten Kriterien bei der Gefahrenanalyse bedacht werden. Das an einigen Arbeitsplätzen Helm und Sicherheitsschuhe Pflicht sind, ist selbstverständlich. Aber auch in den Arbeitsbereichen wo chronische Krankheiten z. B. durch Einatmen chemischer Dämpfe, Lärm oder hohe Lasten an der Tagesordnung sind, muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) abgestellt werden, um die Mitarbeiter vor eventuellen Spätfolgen zu schützen. Hier muss auch der personenbezogene Schutz wie beispielsweise der Jugendschutz oder Mutterschutz berücksichtigt werden. Mitarbeiter hingegen sind verpflichtet, sich an die jeweiligen Anweisungen zu halten.

Schnelle Kommunikation ist ausschlaggebend für einen guten Arbeitsschutz

Ein Sicherheitsbeauftragter bzw. die Sicherheitsfachkraft in einem öffentlichen oder privaten Betrieb muss immer auf dem neuesten gesetzlichen Stand der Unfallverhütungsvorschriften sein. Diese sollten immer unverzüglich direkt, per E-Mail oder per schwarzem Brett an die entsprechenden Mitarbeiter weitergeleitet werden.

Regelmäßige Besuche des Sicherheitsbeauftragten an den einzelnen Arbeitsplätzen ist wichtig, um eine Gefährdungsbeurteilung abgeben zu können.

Arbeitssicherheit in der Schweiz

In der Schweiz wird die Arbeitssicherheit von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit nach dem Unfallversicherungsgesetz koordiniert. Seit Januar 2000 müssen sich alle Betriebe an die Richtlinien halten und mit Arbeitsärzten und anderen Spezialisten eng zusammenarbeiten. Nur so können Unfälle vermieden und vielen Berufskrankheiten wie z.B. Stress, Burn Out entsprechend vorgesorgt werden.

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