In der Schweiz als Ausländer arbeiten

In der Schweiz arbeiten

Die Schweiz als wirtschaftlich stabiles Land mit aufstrebenden Industrien, einem florierendem Hotel- und Gaststättengewerbe, sicherer politischen Lage und dem Ruf eines Steuerparadieses ist für viele Deutsche ein Traumland, in dem sie gerne arbeiten würde.

Als gut ausgebildete Fachkraft haben Sie gute Chancen, eine lukrative Anstellung zu finden und in der Schweiz als Ausländer arbeiten zu können. Neben der qualifizierten Fachausbildung sollten Sie über fundierte Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Die Schweiz hat immerhin vier offizielle Landesssprachen, und obwohl Deutsch eine davon ist, reicht dies alleine nicht aus, um sich in der Schweiz etablieren zu können. Neben Englisch als anerkannter Business-Sprache sollten Sie mindestens Italienisch oder Französisch fließend beherrschen, um in der Schweiz als Ausländer arbeiten zu können.

Da die Schweiz nicht der EU angehört, gestaltet sich die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis etwas komplizierter als Sie es aus der EU gewohnt sind. Deutsche dürfen sich in der Schweiz drei Monate ohne Visum aufhalten. Sollten Sie in der Schweiz als Ausländer arbeiten wollen, empfiehlt es sich dringend, schon vorher eine Stelle ausfindig zu machen. Neben zahlreichen Internetportalen und auch dem deutschen Arbeitsamt als Stellenvermittler, gibt es für viele Berufe spezielle Webseiten, z.B. für den Gastronomiebereich oder für den medizinischen Sektor. Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss den Schweizer Behörden beglaubigen, dass er die von Ihnen eingenommene Stelle nicht mit einem Schweizer Arbeitnehmer besetzen kann. Da in der Schweiz nahezu Vollbeschäftigung herrscht, ist das mehr oder weniger nur Formsache. Wenn Ihr Arbeitgeber die meistens zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltsbewilligung für Sie erhalten hat, ist die Arbeitserlaubnis automatisch mitgenehmigt.

Einen Sonderstatus nehmen Sie als Grenzgänger oder Grenzpendler ein. Sie arbeiten in der Schweiz, wohnen aber in Deutschland. Für diesen Status wird die sogenannten Grenzgängerbewilligung benötigt, die auch die Arbeitsbewilligung enthält. Wenn Sie einen mindestens für ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag vorweisen können, erhalten Sie die Grenzgängerbewilligung für fünf Jahre ausgestellt.